Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Fischereischein beantragen in Herborn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Herborn bei: Fachdienst - Bürgerbüro · Herborn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 17,50 € / 45,00 € / 86,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Herborn

Fachdienst - Bürgerbüro · Herborn

Hauptstraße 39, 35745 Herborn

02772 708-331

buergerbuero@herborn.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00 • Jahresfischereischein: 17,50 € • Fünfjahresfischereischein: 45,00 € • Zehnjahresfischereischein: 86,00 € • Ausländerfischereischein: 12,50 € • Jahresjugendfischereischein: 6,50 € • Zweijahresjugendfischereischein: 10,00 € • Dreijahresjugendfischereischein: 13,50 € • Vierjahresjugendfischereischein: 17,00 €

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben • Personalausweis oder Reisepass • ein aktuelles Lichtbild • Nachweis, dass ein Fischereischein ausgestellt werden kann, beispielsweise: • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann) • Passbild (bei einer Verlängerung des bereits vorhandenen Fischereischeins wird kein Passbild benötigt) • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

• Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“) • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).

So läuft es ab

Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen: • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“). • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen. • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.

Gut zu wissen

Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)]. Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers. Den Fischereischein gibt es mit folgenden Laufzeiten: Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein. Auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit einer bestandenen Fischerprüfung einen Fischereischein bekommen. Vom 12. - 16. Lebensjahr erhalten sie auch ohne eine Prüfung einen Jugendfischereischein, der für ein oder fünf Jahre ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer ist immer auf das/die Kalenderjahr/e beschränkt.

Wie stehen die Gebühren in Herborn im Vergleich?

Herborn17,50 € / 45,00 € / 86,00 € / 12,50 €
Hessen3,00 € – 86,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Herborn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00 • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Herborn erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst - Bürgerbüro · Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns