Fischereischein beantragen in Herborn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Herborn
Fachdienst - Bürgerbüro · Herborn
Hauptstraße 39, 35745 Herborn
02772 708-331
buergerbuero@herborn.de
Gebühren (amtlich)
Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00 • Jahresfischereischein: 17,50 € • Fünfjahresfischereischein: 45,00 € • Zehnjahresfischereischein: 86,00 € • Ausländerfischereischein: 12,50 € • Jahresjugendfischereischein: 6,50 € • Zweijahresjugendfischereischein: 10,00 € • Dreijahresjugendfischereischein: 13,50 € • Vierjahresjugendfischereischein: 17,00 €
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben • Personalausweis oder Reisepass • ein aktuelles Lichtbild • Nachweis, dass ein Fischereischein ausgestellt werden kann, beispielsweise: • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann) • Passbild (bei einer Verlängerung des bereits vorhandenen Fischereischeins wird kein Passbild benötigt) • Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
• Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“) • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
So läuft es ab
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen: • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“). • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen. • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Gut zu wissen
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)]. Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers. Den Fischereischein gibt es mit folgenden Laufzeiten: Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein. Auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit einer bestandenen Fischerprüfung einen Fischereischein bekommen. Vom 12. - 16. Lebensjahr erhalten sie auch ohne eine Prüfung einen Jugendfischereischein, der für ein oder fünf Jahre ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer ist immer auf das/die Kalenderjahr/e beschränkt.
Wie stehen die Gebühren in Herborn im Vergleich?
| Herborn | 17,50 € / 45,00 € / 86,00 € / 12,50 € |
| Hessen | 3,00 € – 86,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Herborn?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Herborn erledigen?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Herborn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.