Hilfe zur Pflege beantragen in Hohen Neuendorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hohen Neuendorf kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Landkreis Oberhavel - Dezernat III - Arbeit und Soziales - Fachbereich Soziales · Oranienburg
Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
03301 601-3300
Soziales@oberhavel.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Soweit vorhanden, sind folgende Unterlagen vorzulegen: • Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung • Vollmacht, Betreuerausweis • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung • Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung • Einkommensnachweise • Kontoauszüge • Vermögensnachweise, zum Beispiel kapitalbildende Versicherungen, Sparkonten, Immobilien, Wertgegenstände, Kraftfahrzeug • Mietvertrag • Angaben zu nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern • Vertrag mit der Pflegeeinrichtung Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Außerdem ist bei pflegeversicherten Antragstellenden das medizinische Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad und die Leistungen aus der Pflegeversicherung vorzulegen. Bei „Nichtpflegeversicherten“ sollten ärztliche Berichte oder andere medizinische Unterlagen beigefügt sein; die Begutachtung wird von der für die Gewährung der Hilfe zur Pflege zuständigen Behörde veranlasst.
Voraussetzungen
Zunächst ist es Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind jedoch der Höhe nach budgetiert. Als bedürftige Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb Hilfe durch andere braucht, kann einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Grund des Hilfebedarfs können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die Sie nicht selbständig kompensieren und bewältigen können. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK wird von der zuständigen Pflegekasse beauftragt, wenn ein Antrag auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) gestellt wird. Wie selbstständig eine Person noch ist, ermittelt der MDK nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte die Person erhält, einen umso höheren Pflegegrad (Pflegegrade 1 bis 5) und umso mehr Pflege- und Betreuungsbedarf liegt vor. Der Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise der Beeinträchtigungen wird danach bemessen, inwieweit jemand seinen Alltag eigenständig bewältigen kann und in welchem Maß er Unterstützung benötigt. Der Sozialhilfeträger ist an die Feststellungen des MDK zum Pflegegrad gebunden. Über den Inhalt und Umfang der Leistungen entscheidet der Sozialhilfeträger in eigener Zuständigkeit. Die Hilfen zur Pflege kommen auch für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung haben.
So läuft es ab
Hilfe zur Pflege können Sie folgendermaßen erhalten: • Als Pflegeversicherte/-r wenden Sie sich zunächst an die zuständige Pflegekasse, um zu klären, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen. • Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie bei bestehender Bedürftigkeit Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen. • Der zuständige Sozialhilfeträger veranlasst bei nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und den notwendigen Hilfebedarf. • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Gewährung von Hilfe zur Pflege notwendig machen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gut zu wissen
Hilfe zur Pflege Bewilligung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hohen Neuendorf erledigen?
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Weitere Behördengänge in Hohen Neuendorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Hilfe zur Pflege beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.