Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wie beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt?

Junge Hand hält die Hand eines älteren Menschen — Pflege und Gesundheit
Symbolbild · KI-generiert
Hilfe zur Pflege beantragen Sie beim Sozialamt Ihres Wohnorts — ein formloser Antrag genügt, denn die Sozialhilfe setzt nach § 18 SGB XII bereits ein, sobald dem Amt bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Die Leistung nach dem SGB XII springt ein, wenn die Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Welche Unterlagen Ihr Sozialamt verlangt und welche Gebühren in Ihrer Stadt gelten, zeigen wir Ihnen hier aus amtlichen Verwaltungsportalen. Erfasst: 9220 Städte, davon 4043 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Hilfe zur Pflege beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post einreichen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen. • Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein. Scannen Sie Dokumente bitte möglichst mit einer niedrigen Auflösung zwischen 100 und 150 dpi ein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden. • Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag, die Anlagen und Kopien Ihrer Unterlagen und Nachweise schriftlich per Post beim zuständigen Sozialamt ein. • Gültige Personaldokumente zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über den Aufenthaltsstatus • Bei Vertretung: Vollmacht / Betreuerausweis • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung • Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden) • Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung Schwerbehindertenausweis • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung • Einkommensnachweise • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw. • Kontoauszüge • Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige • Mietvertrag gegebenenfalls auch Mietänderungs-Schreiben • Heimvertrag oder Pflegevertrag (falls zutreffend) • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Hilfe zur Pflege beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
München (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe Details08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)08.07.2026
Augsburg (Bayern)08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe Details08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)siehe Details08.07.2026
Heidelberg (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026

+ 9180 weitere Städte über die Behörden-Suche.

Jetzt Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel prüfen

Jetzt Behörde finden →

Häufige Fragen

Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Sozialamt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Hilfe zur Pflege beantragen“ online?
In 4043 von 9220 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Nach § 61 SGB XII haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die benötigten Mittel aus Einkommen und Vermögen selbst aufzubringen. Bei minderjährigen, unverheirateten Personen wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder eines Elternteils berücksichtigt.
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Es gilt der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII): Sozialhilfe erhält nicht, wer die erforderliche Leistung von anderen — insbesondere von Trägern anderer Sozialleistungen — erhält. Die Pflegekasse leistet also zuerst; das Sozialamt übernimmt erst die Kosten, die danach ungedeckt bleiben.
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Wohnorts — ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, ein formloses Schreiben oder eine Vorsprache genügt, denn die Sozialhilfe setzt nach § 18 SGB XII ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Amt prüft anschließend Pflegebedürftigkeit sowie Einkommen und Vermögen und fordert die erforderlichen Nachweise an.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns