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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Holzminden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Holzminden bei: Landkreis Holzminden: 4.53 Amtsärztlicher Dienst — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Holzminden

Landkreis Holzminden: 4.53 Amtsärztlicher Dienst

Böntalstraße 32, 37603 Holzminden

05531 707-371

gesundheitsamt@landkreis-holzminden.de

Gebühren (amtlich)

In folgenden Fällen entfällt die Gebühr, bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als • Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die eine der Schulformen gemäß den §§ 16 bis 19 NSchG besuchen, für Zwecke einer Maßnahme der beruflichen Orientierung, • Schülerin, Schüler, Erziehungsberechtigte/r für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule, • Person für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, • Person für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder • Feldköchin, Feldkoch oder Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes. • Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem "eingetragenen Verein" (e.V.) • Gebühr:26,00 EUR Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.

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Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

So läuft es ab

Die Anmeldung erfolgt mit dem kostenlosen "Niedersächsischen Servicekonto" . Die Registrierung ist schnell und einfach erledigt und dient zukünftig als zentrale Anmeldung für weitere Online-Dienstleistungen der Kommunal- und Landesverwaltung Niedersachsen. Für die Online-Belehrung ist zwingend das Bürgerkonto erforderlich. Das bedeutet, dass Mitarbeiter*innen von Unternehmen ein eigenes Konto mit einer privaten Email-Adresse erstellen müssen. Die Inhalte der Schulung werden mit kurzen Animationsfilmen vermittelt. Eine Auswahl an verschiedenen Sprachen ist zu Beginn möglich. Nach jedem Kapitel müssen Fragen im "Multiple-Choice-Verfahren" beantwortet werden. Das komplette Verfahren dauert ca. 20 - 30 Minuten und ist für PC, Tablets oder Smartphones kompatibel. Im Anschluss an die Belehrung müssen Sie die Gebühr in Höhe von 26,00 € an den Landkreis Holzminden per PayPal, Giropay, Lastschrift entrichten. Arbeitnehmer, denen eine Kostenübernahmeerklärung ihres Arbeitgebers vorliegt, laden diese bitte im Antragsvorgang hoch. Die Gebühren werden dann direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Für bestimmte Gruppen entfällt die Bezahlung z.B., wenn Sie im Rahmen eines Ehrenamtes oder Schülerpraktikums auf die Belehrung angewiesen sind. In diesen Fällen muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden. Diese gebührenfreie Bescheinigung ist dann nur im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit oder während des Praktikums gültig. Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung erhalten Sie 5 - 7 Tage nach Zahlungseingang digital in die Postbox des niedersächsischen Servicekontos. Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Sie darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Allgemeine Informationen Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeiten eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom zuständigen Gesundheitsamt. Ziel dieser o.g.

Wie stehen die Gebühren in Holzminden im Vergleich?

Holzminden26,00 €
Niedersachsen1,00 € – 27,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Holzminden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): In folgenden Fällen entfällt die Gebühr, bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als • Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die eine der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Holzminden erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Holzminden: 4.53 Amtsärztlicher Dienst, Böntalstraße 32, 37603 Holzminden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Holzminden online?
Für Holzminden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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