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Wohnberechtigungsschein beantragen in Itzehoe: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Itzehoe bei: Stadt Itzehoe: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Itzehoe

Stadt Itzehoe: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen

Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mo, Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 · Mi closed (lt. OpenStreetMap)

+49 4821 6030

Abteilung_Sozial_und_Wohnungswesen@itzehoe.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen zusätzlich Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen (Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis), • Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und seiner/ihrer Haushaltsangehörigen, • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r, • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2, • gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft, • gegebenenfalls aktuelle Studienbescheinigung, • gegebenenfalls Schulbescheinigung (für Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht). Die Auflistung ist nicht abschließend, weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

Voraussetzungen

Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die für den Bezug der Wohnung eine Berechtigung haben. Diese Berechtigung wird mit dem Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Daneben darf die Wohnung eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die anderer Wohnungen. Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten? Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss mit seinen bzw. ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird. Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße). Es gibt folgende Wohnflächengrenzen: • für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m² • für Haushalte mit zwei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² oder zwei Wohnräume • für Haushalte mit drei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 75 m² oder drei Wohnräume • für Haushalte mit vier Personen mit einer Wohnfläche bis zu 90 m² oder vier Wohnräume • für Haushalte mit fünf Personen mit einer Wohnfläche bis zu 105 m² oder fünf Wohnräume Für jede weitere zum Haushalt gehörige Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder 10 m² Wohnfläche. Die Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gehören zu dem Kreis der Personen, der Sozialwohnungen mieten darf. Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein aber nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich die Sozialwohnung selbst suchen.

Gut zu wissen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Itzehoe erledigen?
Zuständig ist: Stadt Itzehoe: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen, Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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