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Amtliche Beglaubigung in Kempen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Kempen bei: Service-Stellen · Kempen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 € / 1,50 € / 0,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kempen

Service-Stellen · Kempen

Buttermarkt 1, 47906 Kempen

post-servicestelle@kempen.de

Gebühren (amtlich)

• Beglaubigung: 20,00€ • Beglaubigung Unterschrift: 1,50€ • Kopierkosten pro Seite DIN A4: 0,50€

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente? Gerne helfen wir Ihnen in einer der Service-Stellen weiter. Was können Sie bei uns beglaubigen lassen? Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen. Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne erfragen. Voraussetzungen Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzessammlung des Innenministerium NRW) und sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Nicht beglaubigt werden unter anderem: • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern • Für Rentenzwecke kann durch das Rentenamt ein Übereinstimmungsvermerk auf der Kopie angebracht werden (keine Beglaubigung). • Führerscheine und Nationalpässe. Hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten. • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.) • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus. Beglaubigungen sind also nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar. Zur Beglaubigung eines Dokuments ist in jedem Fall das Original vorzulegen. Falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte als Nachweis z. B.

Gut zu wissen

Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung

Wie stehen die Gebühren in Kempen im Vergleich?

Kempen20,00 € / 1,50 € / 0,50 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Kempen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Beglaubigung: 20,00€ • Beglaubigung Unterschrift: 1,50€ • Kopierkosten pro Seite DIN A4: 0,50€
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Kempen erledigen?
Zuständig ist: Service-Stellen · Kempen, Buttermarkt 1, 47906 Kempen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Kempen online?
Für Kempen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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