Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Kevelaer: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Kevelaer bei: Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241 · Flensburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Kevelaer kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241 · Flensburg

Fördestraße 16, 24944 Flensburg

+49 461 316-0

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten: • Antrag auf Auskunft aus dem ZFER • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

So läuft es ab

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten: • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus. • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung. • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten. • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (Deutsch oder Englisch) der Auskunft. • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen. • In einigen Fällen ist keine eindeutige Identifizierung möglich, diese müssen manuell nachbearbeitet werden. • Sie erhalten Ihre Auskunft in diesem Fall über den Postweg. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten: • Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) von der Website des KBA. • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu. • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA. • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

Gut zu wissen

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen. Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern • Zivile sowie dienstliche Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel: • Personendaten • Fahrerlaubnis- und Führerscheinnummer • zuständige Behörde • Fahrerlaubnisklassen • Auflagen • Beschränkungen Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Kevelaer erledigen?
Zuständig ist: Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241 · Flensburg, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Kevelaer online?
Für Kevelaer ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns