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Wohnberechtigungsschein beantragen in Kitzingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Kitzingen bei: Große Kreisstadt Kitzingen - SG 60 Bauverwaltung — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 20,00 € / 45,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Kitzingen

Große Kreisstadt Kitzingen - SG 60 Bauverwaltung

Schulhof 2, 97318 Kitzingen

+49 9321 20-6002

Gebühren (amtlich)

• Benennung für bestimmte Wohnung: 12,50 bis 25,00 Euro (Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) • Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro (Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) Der Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Kitzingen kostet 7,50 €.

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Benötigte Unterlagen

• Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen. • Übersicht Geforderte Unterlagen für einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein Der Antrag muss für den Antragssteller und alle Haushaltsangehörigen ausgefüllt werden. Die Anträge und alle geforderten Unterlagen können Sie uns per Post, Einwurf im Rathaus-Briefkasten oder per Email zukommen lassen. Bitte darauf achten, dass alle Anträge/Formulare unterschrieben sind. Zudem benötigen wir: • Kopie der Ausweise oder Aufenthaltstiteln vom Antragssteller und allen weiteren Haushaltsangehörigen + falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis • Kopie der Einkommensnachweise vom Antragssteller und allen weiteren Haushaltsangehörigen (z. B. aktueller Grundsicherungsbescheid, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid, Bescheid Elterngeld, Bescheid Unterhaltszahlungen, Bescheid Familiengeld, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Arbeitsvertrag bei Arbeitsverhältnissen kürzer als 12 Monate, etc.) • Falls bereits jetzt bekannt ist, dass sich etwas in den nächsten 12 Monaten an den Einkommensverhältnissen ändert, bitten wir auch hier um entsprechende Nachweise Wichtig: Alle Unterlagen müssen als Kopie eingereicht werden! Sofern Sie für einen Wohnberechtigungsschein berechtigt sind, beträgt die Gebühr für diesen € 7,50. Diese ist bei Abholung in bar zu bezahlen. Wir rufen Sie an oder schicken eine E-Mail, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag geprüft werden. Einzelne Unterlagen werden nicht entgegengenommen! • Formblatt für Selbstständige • Formblatt Einkommensnachweise • Formblatt Erklärung Vermögensverhältnisse

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Kitzingen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt; dazu gehören neben Ehegatten und Kindern auch bestimmte weitere Personen, mit denen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (und auch einer Benennung) ist daher insbesondere, dass • der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und • das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Sozialmietwohnungen". Im Sinn gemischter Bewohnerstrukturen gibt es für den Bezug geförderter Mietwohnungen in Bayern keine einheitliche Einkommensgrenze.

Gut zu wissen

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") erteilt. Auch die Benennung setzt einen solchen Antrag voraus. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein. • Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen, angemessene Wohnungsgröße) genau beschrieben. • Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung erteilt. Bestimmte geförderte Mietwohnungen, vor allem Sozialwohnungen in durch Verordnung festgelegten Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, dürfen nur einem Wohnungssuchenden überlassen werden, den die zuständige Stelle für die konkrete Wohnung benannt hat. In diesen Fällen kommt es auf einen Wohnberechtigungsschein nicht an.

Wie stehen die Gebühren in Kitzingen im Vergleich?

Kitzingen25,00 € / 20,00 € / 45,00 € / 7,50 €
Bayern7,50 € – 45,00 €
Deutschland (8.707 Städte)5,00 € – 50,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Kitzingen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Benennung für bestimmte Wohnung: 12,50 bis 25,00 Euro (Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) • Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro (Tarif-Nrn. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Kitzingen erledigen?
Zuständig ist: Große Kreisstadt Kitzingen - SG 60 Bauverwaltung, Schulhof 2, 97318 Kitzingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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