Kirchenaustritt erklären in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Koblenz
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
standesamt@stadt.koblenz.de
Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
+49 261 129-1771
standesamt@stadt.koblenz.de
Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
+49 261 129-1771
standesamt@stadt.koblenz.de
Gebühren (amtlich)
Gebühr: 30,00 € Gebühr: 30,00 €
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
So läuft es ab
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Wie stehen die Gebühren in Koblenz im Vergleich?
| Koblenz | 30,00 € |
| Rheinland-Pfalz | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz erledigen?
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz online?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Koblenz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.