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Nebenwohnsitz anmelden in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Köln bei: Kundenzentrum Chorweiler · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Kundenzentrum Chorweiler · Köln

Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Ehrenfeld · Köln

Venloer Straße 419-421, 50825 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Innenstadt · Köln

Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Kalk · Köln

Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Kundenzentrum Chorweiler · Köln, Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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