Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Korbach: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Korbach kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Führerscheinstelle · Korbach
Südring 2, 34497 Korbach, Kreis- und Hansestadt
05631 954-1114
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Jahnstraße 4, 35066 Frankenberg (Eder)
05631 954-1114
verkehr@lkwafkb.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei. • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Voraussetzungen
• Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse Eine Fahrerlaubnis erhält, wer: • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist, • das erforderliche Mindestalter erreicht hat: • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T • 15 Jahre für die Klasse AM (Mindestalter zunächst befristet bis 31.12.2023) • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist, • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat, • Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt, • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist, • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den …
So läuft es ab
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Gut zu wissen
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden. Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Korbach?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Korbach erledigen?
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Korbach online?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Korbach:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.