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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Korbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Korbach bei: Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit — Gebühr laut amtlicher Angabe: 29,00 € / 20,00 € / 12,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Korbach kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit

Bahnhofstraße 17-19, 35066 Frankenberg (Eder)

05631 954-1462

gesundheit@lkwafkb.de

Gebühren (amtlich)

Die Erstbelehrung kostet 29,00 Euro. Für die Folgebelehrung fallen 20,00 Euro an. Die Ausstellung eines Duplikats kostet 12,00 Euro. Ggf. wird für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Wer benötig eine Belehrung? Personen, die regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen oder mit Bedarfsgegenständen so in Berührung kommen, dass Krankheitserreger übertragen werden können (zum Beispiel beim Geschirrreinigen), sind verpflichtet an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Die Bescheinigung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und muss vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eingeholt werden. Tätigkeitsbeispiele • Servicekräfte & Küchenmitarbeiter • Reinigungspersonal im Lebensmittelbereich • Einzelhandel aus dem Lebensmittelhandel (Nicht nur Fleischtheke) • Vereinsmitglieder (ehrenamtliche Tätigkeiten) • Kaffee und Kuchenverkauf • Würstchenstand • Altenheim & Kita Mitarbeiter (Personal und Reinigungskraft) • Lebensmittelhersteller Gültigkeit der Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz „Die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz muss nur einmal vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eingeholt werden. Die Bescheinigung gilt bundesweit. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis nach dem ehemaligen Bundesseuchengesetz verfügen, benötigen Sie auch keine Bescheinigung mehr. Die Beschäftigten unterliegen jedoch den Verpflichtungen aus § 43 Abs. 2 bis 7 IfSG, insbesondere hat der Arbeitgeber nach Abs.

Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

Wie stehen die Gebühren in Korbach im Vergleich?

Korbach29,00 € / 20,00 € / 12,00 € / 10,00 €
Hessen10,00 € – 29,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Korbach?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Erstbelehrung kostet 29,00 Euro. Für die Folgebelehrung fallen 20,00 Euro an. Die Ausstellung eines Duplikats kostet 12,00 Euro. Ggf. wird für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Korbach erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit, Bahnhofstraße 17-19, 35066 Frankenberg (Eder). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Korbach online?
Für Korbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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