Grundsicherung im Alter beantragen in Laatzen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Laatzen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Region Hannover
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
0511 616-0
info@region-hannover.de
Team 58 - Soziale Sicherung · Laatzen
Marktplatz 13, 30880 Laatzen
0511 8205-5803
TeamSozialeSicherung@laatzen.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) • Belege über Ausgaben: • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung) • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc. • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc. • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Laatzen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder • die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder • das 18. Lebensjahr vollendet haben und • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten. Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann. Ehe und Partnerschaft: Ob Sie eine Grundsicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Berücksichtigt wird auch das Einkommen Ihres*r Partner*in. Kinder und Eltern: Bei Ihrer Grundsicherung spielt das Einkommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder keine Rolle. Einzige Ausnahme: Das Jahresbruttoeinkommen von mindestens einem Ihrer Kinder liegt über 100.000 Euro. Vermögen: Um Ihre Grundsicherung zu bekommen, dürfen Sie als Alleinstehende*r bis zu 10.000 Euro besitzen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, dann sind es 20.000 Euro. Auch wenn Sie über ein Hausgrundstück bzw. Wohneigentum verfügen, kann Ihnen Grundsicherung zustehen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern über Ihren individuellen Leistungsanspruch. Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen: • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland.
Gut zu wissen
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G", • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G", • Schwangerschaft, • Alleinerziehung von Kindern, • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit, • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung, • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig. .Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Allgemeine Informationen Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Sie sichert den notwendigen Lebensunterhalt.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Laatzen erledigen?
Geht „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Laatzen online?
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Weitere Behördengänge in Laatzen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Grundsicherung im Alter beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.