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Nebenwohnsitz anmelden in Langenfeld: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Langenfeld bei: Bürgerbüro · Langenfeld.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Langenfeld

Bürgerbüro · Langenfeld

Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)

02173 794-4444

buergerbuero@langenfeld.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Anmeldung Um eine Anmeldung handelt es sich bei: • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld. • Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld. Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie: • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen. • Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen: • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass • Wohnungsgeberbestätigung Abmeldung der Nebenwohung: Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist. Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung): Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch. Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung): Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie: • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen. Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen: • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass • Wohnungsgeberbestätigung Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Langenfeld erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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