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Baugenehmigung beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Amt für Bauordnung und Denkmalpflege · Leipzig

Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig

0341 123 5150

abd@leipzig.de

Gebühren (amtlich)

• Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens • Auslagen Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

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Benötigte Unterlagen

Je nach Bauvorhaben: • Lageplan mit schriftlichem Teil • Auszug aus der Liegenschaftskarte • Bauzeichnungen • Baubeschreibung • Standsicherheitsnachweis • Brandschutznachweis • Schallschutznachweis • Erschütterungsschutznachweis • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück • Statistischer Erhebungsbogen • weitere Anlagen nach Bedarf Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die Behörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die untere Bauaufsichtsbehörde nach.

Voraussetzungen

1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben • nicht verfahrensfrei ist oder • nicht genehmigungsfrei gestellt ist. 2. Das Bauvorhaben steht • im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, • ist kein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus), • ist keine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft

So läuft es ab

Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde online (siehe —> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote ) stellen. Online-Antrag Um den Onlinedienst nutzen zu können, müssen Sie für ein BundID -Konto bzw. für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein. • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID- Konto bzw. über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an. • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein. • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden. • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen. Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID bzw. über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt. • Erst nach dieser Freizeichnung kann der Antrag bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

• Drei Monate ab bestätigtem Eingangsdatum, dass die Unterlagen vollständig sind und bis wann über den Antrag entschieden wird • in Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu zwei Monate

Gut zu wissen

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Die Baugenehmigung kann Ihnen auf Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden. Um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, müssen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Vorhaben ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn es verfahrensfrei ist oder genehmigungsfreigestellt wird. Generell wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt, sofern Sie keinen Sonderbau oder eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, errichten oder ändern möchten. Hinweis : Sollten Sie eine Baugenehmigung im normalen Verfahren benötigen, beachten Sie die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigung im normalen Verfahren beantragen" ( –> siehe " Weitere Informationen " ). Bei einem Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren müssen Sie alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen einhalten. Insbesondere haben Sie die Bauzeichnungen und die Nachweise der Standsicherheit, des Brand-, Schall- und Erschütterungsschutzes einzureichen. Fachhilfe bei Planung und Bauausführung Für die Planung und der Bauausführung benötigen Sie die Hilfe von Fachleuten, sogenannten bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser/innen.

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Leipzig?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens • Auslagen Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege · Leipzig, Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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