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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Leipzig bei: Ordnungsamt - Gewerbebehörde · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Ordnungsamt - Gewerbebehörde · Leipzig

Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig

0341 123 8988

gewerbebehoerde@leipzig.de

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Benötigte Unterlagen

• ausgefülltes Antragsformular • Kopie des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes • Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung • Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen (Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882b Zivilprozessordnung (ZPO), Vorlage von Vermögensauskunft nach §§ 802a ZPO ff., Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt worden ist), • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung Hinweis: Vor Erteilung der Erlaubnis holt die zuständige Stelle mindestens eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der Polizei sowie eine Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz ein. Juristische Personen: • Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. • Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere). • Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften: • Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. • Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. • Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller: • nicht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, • in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, • nicht durch eine bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt, oder • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nicht erbringt.

So läuft es ab

• Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. • Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Der Vordruck ist - je nach Angebot der Behörde - auch über Amt24 abrufbar (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote).

Fristen

Ihre personliche Zuverlässigkeit sowie die Ihres mit Bewachungsaufgaben oder mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung beautragten Personals wird in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, erneut überprüft.

Gut zu wissen

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus, also eine Beaufsichtigung oder Kontrolle. Die Obhut muss: • muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. • in menschlicher Tätigkeit bestehen. Eine bloße Überwachung, Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit – wie etwa durch Detekteien – oder eine reine Raumüberlassung, zum Beispiel in Form eines Schließfachs, stellt keine erlaubnispflichtige Bewachung dar. Hinweis : Als Bewachungsunternehmer dürfen Sie mit Bewachungsaufgaben sowie mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung nur zuverlässige Personen beschäftigen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind beziehungsweise eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben. Das für Sie tätige Wach- und Leitungspersonal müssen Sie über das Bewacherregister vor Beginn ihrer Tätigkeit anmelden. Einheitlicher Ansprechpartner Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - Gewerbebehörde · Leipzig, Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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