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Kindergeld beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kindergeld beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Leipzig kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz

Heinrich-Lorenz-Straße 20, 09120 Chemnitz

0800 4555530 (bundesweit)

Standort Leipzig

Alte Messe 6, 04103 Leipzig

0800 4555530

Benötigte Unterlagen

• ausgefülltes Antragsformular bei Kindern unter 18 Jahren: • ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre, müssen Sie im Regelfall nur Ihre steuerliche Identifikationsnummmer sowie die Ihres Kindes mitteilen bei Kindern über 18 Jahren (zusätzlich): • gegebenenfalls Unterlagen wie zum Beispiel Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen und bei behinderten Kindern (zusätzlich): • Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Landratsamtes, des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt oder Rentenbescheid

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Leipzig — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland oder • Sie wohnen im Ausland, sind aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Als Kinder werden berücksichtigt: • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (leibliche und angenommene Kinder) • Kinder des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin / Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihrem Haushalt aufgenommen haben • Pflegekinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden sind Die Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben. Bis zum 18. Geburtstag der Kinder wird Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen gezahlt. Bei Kindern über 18 Jahren: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn • Das Kind ohne Beschäftigung ist oder nur einen Minijob ausübt und • bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Kinder berücksichtigt, wenn sie • sich in Berufsausbildung befinden, • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes befinden, • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können, • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, eine europäische Freiwilligenaktivität oder einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Ausnahmen: Sind Kinder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen, wird das Kindergeld grundsätzlich ohne Altersbegrenzung gezahlt, wenn die Behinderung vor …

So läuft es ab

• Verwenden Sie die Antragsformulare der Agentur für Arbeit ( siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote ) • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den notwendigen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

Gut zu wissen

Wenn Sie eigene Kinder oder Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie auf Antrag Kindergeld erhalten. Das Kindergeld wird monatlich überwiesen und in folgender Höhe ausgezahlt: • für jedes Kind EUR 255,00 Der Betrag wird immer nur an eine Person gezahlt. Eltern können untereinander durch eine sogenannte "Berechtigtenbestimmung" festlegen, wer von Ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Diese Festlegung ist jederzeit widerrufbar, allerdings nur für die Zukunft. Kinderzuschlag Wenn es Ihnen aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens zwar möglich ist, Ihren eigenen Bedarf (Existenzminimum) zu decken, aber nicht den Ihrer Kinder, können Sie bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kindergeld beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit) · Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Straße 20, 09120 Chemnitz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kindergeld beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 EStG). Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt oder nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich wird ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Befindet es sich in Berufsausbildung oder Studium, verlängert sich das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 EStG). Kann sich ein Kind wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, gilt keine Altersobergrenze — vorausgesetzt, die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.
Kann ich Kindergeld online beantragen?
Ja. Nach § 67 EStG ist die elektronische Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse die gesetzliche Regelform; alternativ ist ein schriftlicher, eigenhändig unterschriebener Antrag möglich. Voraussetzung für den Anspruch ist zudem, dass Elternteil und Kind durch ihre Steuer-Identifikationsnummer identifiziert werden (§§ 62, 63 EStG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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