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Personalausweis verloren: Verlust melden in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis verloren: Verlust melden erledigen Sie in Leipzig bei: Abteilung Meldeservice · Leipzig.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Abteilung Meldeservice · Leipzig

Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig

Mo 09:00-16:00 · Mi 09:00-14:00 · Di, Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

0341 115

meldeservice@leipzig.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

keine Falls Sie ein neues Ausweisdokument ausstellen lassen, kommen hierfür die entsprechenden Gebühren dazu.

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Benötigte Unterlagen

• In der Regel: keine Unterlagen vorzulegen bei bloßer Verlustanzeige. Wenn Sie gleichzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Kinderreisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitzuteilen (Verlustanzeige). Achtung! Wurde der Pass oder Ausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl neben der Gemeinde- oder Stadtverwaltung auch gegenüber der Polizei anzeigen. Ebenso müssen Sie ihr sofort mitteilen, wenn Sie ein verloren oder gestohlen geglaubtes Dokument wiederfinden sollten. Denn bei der Einreise in andere Staaten mit einem als gestohlen oder verloren gemeldeten Dokument kann es zu Schwierigkeiten kommen: Das betreffende Dokument kann von den Grenzbehörden eingezogen werden. Hinweis: Wenn Sie den Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses nicht unverzüglich melden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bei Personalausweisen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 und bei Reisepässen und Kinderreisepässen von bis zu EUR 300.000 geahndet werden. Das verloren gegangene oder gestohlene Ausweispapier können Sie bei der zuständigen Stelle neu beantragen. Beachten Sie, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und sich ausweisen zu können. Dieser Pflicht kommen Sie auch nach, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben. Sollten Sie aber nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, so müssen Sie dieses unverzüglich neu beantragen und sich zudem übergangsweise einen vorläufigen Personalausweis beziehungsweise, wenn nötig, einen neuen Reisepass ausstellen lassen.

So läuft es ab

• Sie müssen den Verlust bei der zuständigen Stelle grundsätzlich persönlich anzeigen. • Alternativ genügt es aber auch, wenn Sie der zuständigen Stelle die Anzeige schriftlich zukommen lassen. Hinweis: Manche Gemeinden stellen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Um herauszufinden, ob die für Sie zuständige Stelle ein solches anbietet, geben Sie in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein. Im Erfolgsfall erscheint dann über der Ortsauswahl eine Anzeige mit einem entsprechenden Formular. Alternativ können Sie auch direkt auf der Homepage der zuständigen Stelle nachschauen. Tipp: Da in der Regel ein neues Ausweisdokument ausgestellt werden muss, empfiehlt es sich, die Verlustanzeige und die Neubeantragung zusammen zu erledigen. Achtung! • Die Online-Ausweisfunktion Ihres verloren gegangenen Personalausweises müssen Sie unbedingt noch gesondert sperren lassen! • Ebenso sollten Sie auch unbedingt die Unterschriftsfunktion, soweit Sie diese genutzt haben, sperren lassen. Für die Sperrung der Unterschriftsfunktion wenden Sie sich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erhalten haben, da dieses nicht von Ihrer Gemeinde gesperrt werden kann.

Gut zu wissen

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Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Meldeservice · Leipzig, Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Ja. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde den Verlust des Ausweises unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn Sie die eID-Funktion bereits über die Sperrhotline gesperrt haben, bleibt die Verlustmeldung bei der Behörde zusätzlich Pflicht.
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Über den Sperrnotruf 116 116 — kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland gebührenpflichtig. Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort: Bei Ausweisen mit Antragstellung bis zum 16.02.2025 steht es im PIN-Brief, seitdem auf dem Aushändigungsschein, den Sie bei der Abholung erhalten haben. Alternativ können Sie die eID-Funktion auch direkt bei der Personalausweisbehörde sperren lassen — etwa wenn Ihnen das Sperrkennwort nicht mehr vorliegt.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen und den wiedergefundenen Ausweis dort vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Ob das Dokument weiter genutzt werden kann, klären Sie direkt mit Ihrem Bürgeramt — insbesondere, wenn bereits ein Ersatzausweis beantragt wurde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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