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Vaterschaftsanerkennung in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Leipzig bei: Stadt Leipzig. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Stadt Leipzig

Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 341 115

info@leipzig.de

Benötigte Unterlagen

für die Anerkennungserklärung des Vaters: • Personalausweis oder Reisepass und die eigene Geburtsurkunde • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes für die Zustimmungserklärung der Mutter: • Personalausweis oder Reisepass • bei getrennter Erklärung: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern): • Personalausweis oder Reisepass • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Das Kind • hat rechtlich gesehen keinen Vater oder • wird nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren und die Vaterschaftsanerkennung innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Ehescheidung erklärt (sogenannte scheidungsabhängige Vaterschaftsanerkennung). Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung: die öffentlich beurkundeten Erklärungen • des Mannes, der die Vaterschaft anerkennt, • der Kindesmutter, • gegebenenfalls des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt noch mit der Kindesmutter verheiratet war (bei scheidungsabhängiger Vaterschaftsanerkennung), • gegebenenfalls der gesetzlichen Vertreter minderjähriger Eltern (zum Beispiel deren Eltern oder Vormund). Hinweis: Steht der Mutter die elterliche Sorge nicht zu (zum Beispiel, weil das Kind bereits volljährig ist oder ihr das Sorgerecht für das minderjährige Kind entzogen wurde), muss auch das Kind selbst zustimmen – bei unter 14-jährigen Kindern deren gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Vormund oder Ergänzungspfleger).

Gut zu wissen

Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist dies von großer Bedeutung, weil es erst dadurch Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüche erwirbt. Die Anerkennung der Vaterschaft muss daher öffentlich beurkundet werden. Solange die (rechtliche) Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam. Ansprechstelle Die Vaterschaftsanerkennung kann auch durch das ortszuständige Standesamt, eine Notarin / einen Notar oder jedes Amtsgericht beurkundet werden – allein beim Jugendamt oder der Notarin / dem Notar gegebenenfalls auch gemeinsam mit der Erklärung über das Sorgerecht.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Leipzig online?
Ja — Leipzig bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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