Amtliche Beglaubigung in Lemgo: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Lemgo kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Bürgerservice · Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Kreis Lippe
Mo-Do 07:30-16:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 5231 62-300
Buergerservice@kreis-lippe.de
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Sie können bestimmte Kopien bei uns beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Wir beglaubigen Kopien, wenn: • das Original von einer Behörde stammt oder • Sie die Kopie für eine Behörde benötigen. Bestimmte Dokumente wie z.B. Personenstandsurkunden dürfen wir nicht beglaubigen. Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen (beispielsweise eine Apostille durch die Bezirksregierung) geben. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Ablichtungen von Schriftstücken, z.B. Zeugnisse, können im Bürgerbüro der Alten Hansestadt Lemgo amtlich beglaubigt werden. Besteht ein Schriftstück aus mehreren Blättern muss der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar sein. Auch Beglaubigungen von Unterschriften können im Bürgerbüro vorgenommen werden: • z.B. Schriftstücke zur Vorlage bei einer Behörde • Unterschrift darf erst in Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet werden Für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) ist das Standesamt, das die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, zuständig.
Voraussetzungen
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Grundvoraussetzung ist immer, dass das Originaldokument vorgelegt wird Wir beglaubigen für Sie: • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen: • Auszüge aus dem Grundbuch, • Auszüge aus dem Handelsregister, • Auszüge aus dem Vereinsregister, • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden, • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster. • Das Original ist unverändert Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht. Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) • Das Original ist vollständig Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht. Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
So läuft es ab
Legen Sie uns das Originaldokument vor. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren - online oder per Telefon (+49 5231 62-300). *** Wenn Sie eine beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann wird die angegebene Behörde auf der Kopie vermerkt.
Gut zu wissen
Erfahren Sie mehr darüber, wann wir Kopien für Sie amtlich beglaubigen dürfen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Lemgo erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Lemgo:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.