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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Limburg an der Lahn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Limburg an der Lahn bei: Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachbereich Infektions- und Gesundheitsschutz — Gebühr laut amtlicher Angabe: 29,00 € / 12,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Limburg an der Lahn

Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachbereich Infektions- und Gesundheitsschutz

Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

06431 296-614

60.30@limburg-weilburg.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erstbelehrung Verwaltungsgebühr: 29,00 € Vorkasse: Nein Für die Ausstellung eines Duplikats Verwaltungsgebühr : 12,00 € Vorkasse: Nein

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Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt findet derzeit nur online statt. Unter folgendem Link können Sie sich für die Online-Belehrung anmelden: Anmeldung Online-Belehrung

Wie stehen die Gebühren in Limburg an der Lahn im Vergleich?

Limburg an der Lahn29,00 € / 12,00 €
Hessen10,00 € – 29,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Limburg an der Lahn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erstbelehrung Verwaltungsgebühr: 29,00 € Vorkasse: Nein Für die Ausstellung eines Duplikats Verwaltungsgebühr : 12,00 € Vorkasse: Nein
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Limburg an der Lahn erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachbereich Infektions- und Gesundheitsschutz, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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