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Eheschließung anmelden in Ludwigsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Ludwigsburg bei: Stadt Ludwigsburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Ludwigsburg

Stadt Ludwigsburg

Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg

07141 9100

rathaus@ludwigsburg.de

Gebühren (amtlich)

Personenstandsgesetz - PStG: • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt • § 12 Anmeldung der Eheschließung • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen Personenstandsverordnung - PStV: • § 28 Anmeldung • § 29 Eheschließung Bürgerliches Gesetzbuch - BGB: • § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identifikationsnachweis des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie die erweiterte Meldebescheinigung nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. • Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine Einbürgerungsurkunde. Hinweis: Für fremdsprachige Urkunden müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. Ausländische Urkunden benötigen häufig auch eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde ( Apostille ) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat ( Legalisation ). Bei einer Reihe von Staaten muss eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchgeführt werden. Zuständig dafür sind die Deutsche Auslandsvertretung oder von ihr beauftragte Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte.

Voraussetzungen

Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Besitzt eine der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

So läuft es ab

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist. Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie • die Eheschließung schriftlich anmelden oder • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen. Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Gut zu wissen

Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Ludwigsburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Personenstandsgesetz - PStG: • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt • § 12 Anmeldung der Eheschließung • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen Personenstandsverordnung - PStV: • § 28 Anmeldung • § 29 Eheschließung Bürgerliches Gesetzbuch - BGB: • § 1309 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Ludwigsburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Ludwigsburg, Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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