Verpflichtungserklärung abgeben in Ludwigsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Ludwigsburg
Ausländerbehörde · Ludwigsburg
Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg
07141 9102599
Gebühren (amtlich)
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00 je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00 Wenn Sie einen Antrag stellen, wird in jedem Fall eine Gebühr von 29 Euro fällig. Die 29 Euro sind beim Abholen der Verpflichtungsklärung vor Ort per EC-Cash oder bar zu bezahlen. Wird die Verpflichtungserklärung nicht abgeholt, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Benötigte Unterlagen
• Reisepass oder Personalausweis • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid • bei Selbständigen: • Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen • Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Ludwigsburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken. Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten). Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis. Eine Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, wenn Sie jemanden nach Deutschland einladen möchten.
So läuft es ab
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Bearbeitungsdauer
Nach erfolgreicher Antragsstellung dauert die Bearbeitung 2 bis 3 Wochen. Sie werden von der Ausländerbehörde informiert, sobald die Verpflichtungserklärung abgeholt werden kann.
Gut zu wissen
Verpflichtungserklärung abgeben
Wie stehen die Gebühren in Ludwigsburg im Vergleich?
| Ludwigsburg | 29,00 € |
| Baden-Württemberg | 29,00 € |
| Deutschland (8.735 Städte) | 1,80 € – 100,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Ludwigsburg?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Ludwigsburg erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Ludwigsburg online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Ludwigsburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.