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Namensänderung beantragen in Lübbecke: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Lübbecke bei: Ordnung / Bürgerbüro · Lübbecke. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lübbecke

Ordnung / Bürgerbüro · Lübbecke

Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • bei Heirat: Eheurkunde • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel • Familienname, • Vornamen oder • deren Reihenfolge geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von: • Heirat • Eintragung einer Lebenspartnerschaft • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft • Änderung der Vornamensreihenfolge Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen. Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt. • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig sind, ist eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung erforderlich! Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt. Über die "Statusabfrage" können Sie online überprüfen, ob der von Ihnen beantragte Reisepass bereits zur Aushändigung im Bürgerbüro vorliegt. Wenn Sie den Ausweis nicht persönlich abholen können, müssen Sie eine Vollmacht erteilen. Das entsprechende Formular wird bei der Antragstellung ausgehändigt. Zur Abholung bringen Sie bitte den alten Reisepass mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei kann acht bis zehn Wochen betragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dann kann der Reisepass nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.

Fristen

• Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen. • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen. • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen. Vorläufiger Reisepass Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

Gut zu wissen

Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Lübbecke?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Lübbecke erledigen?
Zuständig ist: Ordnung / Bürgerbüro · Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Lübbecke online?
Für Lübbecke ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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