Bildung und Teilhabe beantragen in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Lübeck
Soziale Sicherung; Sonstige materielle Hilfen, Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe · Lübeck
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Hansestadt
Mo-Di 08:00-16:00 · Mi 08:00-13:00 · Fr 08:00-12:30 · Do 08:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 451 115
Wohngeld@luebeck.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über: • Kinderzuschlag • Wohngeld • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen. Sie erhalten Kinderzuschlag? Bitte aktuellen Bescheid beifügen. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen? Bitte Aktenzeichen angeben. Bei Anträgen auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung bitte eine Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren beifügen. Bankverbindung für die Auszahlung (ein Scheck oder Barauszahlung ist nicht möglich)
Voraussetzungen
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert. Bis max. zum 25. Lebensjahr: • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert. • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist). Die tatsächlichen Kosten für die Schülerbeförderung können übernommen werden, soweit sie erforderlich sind. Wenn der Schulweg des Kindes: o länger als 2 km bei Grundschulen oder o länger als 4 km bei weiterführenden Schulen ist Weitere Informationen zum Thema Bildungsfond erhalten Sie hier . Flyer Bildungsfonds - mehrsprachig
So läuft es ab
• Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann. Sollten Sie Wohngeldleistungen beziehen, bekommen Sie automatisch mit der Bewilligung auch Bildung und Teilhabe Leistungen. Leistungen für Bildung-und Teilhabe erhalten Sie bei Leistungsbezug von Asylbewerberleistungen oder Leistungen der Grundsicherung über einen formlosen Antrag (eine Mitteilung) an die zuständige Stelle, siehe: „An wen muss ich wenden?“. Achten Sie bitte darauf die Unterlagen die benötigt werden vollständig miteinzureichen.
Gut zu wissen
Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Lübeck erledigen?
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Weitere Behördengänge in Lübeck:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bildung und Teilhabe beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.