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Eheurkunde beantragen in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Lübeck bei: Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen · Lübeck. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Lübeck

Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen · Lübeck

Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck, Hansestadt

Do 08:00-13:00,14:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 · Feiertag closed · Mo-Di 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 451 115

standesamt@luebeck.de

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel. Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen: Bei schriftlicher Beantragung per Post: • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“) Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland: • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..) • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen): • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie) • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“) Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht. • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten. • Sie sind Kind der Ehegatten. • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung: - über formlosen Antrag per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr: • ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung - bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung: • Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gut zu wissen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt.

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Lübeck?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Lübeck erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt; Standesamt; Urkundennachbestellungen · Lübeck, Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Lübeck online?
Für Lübeck ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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