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Jagdschein beantragen in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Lübeck bei: Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr · Lübeck.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Lübeck

Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr · Lübeck

Königstraße (Lichthof) 49 - 57, 23552 Lübeck, Hansestadt

+49 451 115

ordnungsamt@luebeck.de

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Benötigte Unterlagen

Wichtige Informationen zur Verlängerung Ihres Jagdscheins Falls Sie bereits einen Jagschein besitzen, dessen Gültigkeit jedoch bald abläuft oder abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten bzw. vorzulegen: • Mindestens 18 Jahre alt • Persönliche Zuverlässigkeit • Körperliche Eignung • Jägerprüfung in Deutschland abgeschlossen • Personalausweis oder Reisepass • Zeugnis der Jägerprüfung • Ein Lichtbild, wenn im Jagdscheinheft kein Platz mehr für die Verlängerung ist Für die Erteilungen bzw. Verlängerungen von Falknerjagdscheinen, Jugendjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen gibt es teilweise noch andere Voraussetzungen bzw. Unterlagen, die vorgelegt werden müssen. Diesbezüglich bitte mit der unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen.

Gut zu wissen

Jagdschein erstmalig beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Lübeck erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr · Lübeck, Königstraße (Lichthof) 49 - 57, 23552 Lübeck, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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