Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Lüneburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Lüneburg
Gesundheitsamt · Lüneburg
Am Graalwall 4, 21335 Lüneburg
Mo-Fr 08:30-11:30 (lt. OpenStreetMap)
04131 26-1470
gesundheitsamt@landkreis-lueneburg.de
Gebühren (amtlich)
Nach dem Starten des Online-Antrages und der Durchführung der Online-Belehrung müssen Sie die Gebühr von 26,00 Euro online bezahlen. Daraufhin bekommen Sie die Bestätigung per Post zugesandt. Folgende Personengruppen sind von der Gebühr befreit: • Schülerinnen und Schüler im Praktikum • ehrenamtliche Mitarbeitende in der Essensausgabe in Kita und Schulen • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lüneburger Tafel • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertafel Lüneburg • ehrenamtliche Mitarbeitende im Hospizdienst Lüneburg • ehrenamtliche Mitarbeitende im Katastrophenschutz Falls Sie zur Gruppe der zahlungsbefreiten Personen gehören, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle des Online-Antrages an und laden Sie einen geeigneten Nachweis hoch.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. Falls Sie gewerbsmäßig oder abhängig beschäftigt Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie eine gültige Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. Hier finden Sie die Onlinebelehrung für den Landkreis Lüneburg: www.landkreis-lueneburg.de/infektionsschutzbelehrung
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Wie stehen die Gebühren in Lüneburg im Vergleich?
| Lüneburg | 26,00 € |
| Niedersachsen | 1,00 € – 27,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Lüneburg?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Lüneburg erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Lüneburg online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Lüneburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.