Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Amtliche Beglaubigung in Lünen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Lünen bei: Bürgerbüro und Wahlen · Lünen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lünen

Bürgerbüro und Wahlen · Lünen

Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen

02306 104-2030

buergerbuero@luenen.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen. Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen: • Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein. • Das Originaldokument muss unverändert sein. Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, von dem die Urkunde ursprünglich ausgestellt wurde. Bei ausländischen Urkunden ist ebenfalls eine Beglaubigung möglich, allerdings müssen diese im Original vorgelegt werden. Sollten diese Urkunden das Format DIN-A4 überschreiten, ist eine amtlich anerkannte Übersetzung notwendig, da wir größere Dokumente nicht beglaubigen können. Wichtig ist, dass die Beglaubigung für den Gebrauch bei einer deutschen Behörde vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen von Unterschriften nur zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig sind.

Voraussetzungen

Für Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften ist persönliches Erscheinen erforderlich. Es gelten spezifische Anforderungen.

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Lünen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro und Wahlen · Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns