Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Gewerbe anmelden in Lutherstadt Wittenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Lutherstadt Wittenberg bei: Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit: Ordnung und Gewerbe · Lutherstadt Wittenberg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 60,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Lutherstadt Wittenberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit: Ordnung und Gewerbe · Lutherstadt Wittenberg

Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg

03491 421-93111

ordnungswesen@wittenberg.de

Einheitlicher Ansprechpartner Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)

Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)

+49 345 514-3537

ea@lvwa.sachsen-anhalt.de

Gebühren (amtlich)

Für Gewerbemeldungen ist nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 60,00 Euro vorgesehen. Bei schriftlichen Gewerbeanzeigen erhalten Sie einen Kostenbescheid per Post.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Lutherstadt Wittenberg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter , • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

So läuft es ab

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Bearbeitungsdauer

• Bei persönlicher Vorsprache: sofort Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tagen den Empfang der Anzeige.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei • Neuerrichtung eines Betriebs, • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht, • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) • Erziehung von Kindern gegen Entgelt • Unterrichtswesen Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Allgemeine Informationen Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Wie stehen die Gebühren in Lutherstadt Wittenberg im Vergleich?

Lutherstadt Wittenberg60,00 €
Sachsen-Anhalt25,00 € – 60,00 €
Deutschland (9.055 Städte)6,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Lutherstadt Wittenberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für Gewerbemeldungen ist nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 60,00 Euro vorgesehen. Bei schriftlichen Gewerbeanzeigen erhalten Sie einen Kostenbescheid per Post.
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Lutherstadt Wittenberg erledigen?
Zuständig ist: Fachbereich Feuerwehr und Sicherheit: Ordnung und Gewerbe · Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns