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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Lutherstadt Wittenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Lutherstadt Wittenberg bei: Kita Fachberatung/-aufsicht · Lutherstadt Wittenberg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Lutherstadt Wittenberg

Kita Fachberatung/-aufsicht · Lutherstadt Wittenberg

Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg

+49 3491 806-2301

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis • Nachweis über Masernschutz • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

• Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus. • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten. • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

So läuft es ab

• Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt. • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn: • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht • Sie für die Betreuung bezahlt werden • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege: • erteilt das örtliche Jugendamt • ist auf 5 Jahre befristet • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Lutherstadt Wittenberg erledigen?
Zuständig ist: Kita Fachberatung/-aufsicht · Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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