Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Mainz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Mainz
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) · Mainz
Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz
Mo, Fr 08:00-12:00 · Di 08:00-15:00 · Do 08:00-12:00,13:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
06131 122424
fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Bei Antragstellung • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 78,40 Euro Bei Erteilung zusätzlich • Neuerteilung ohne weitere Maßnahme: ab 51 Euro (= 129,40 Euro) • Neuerteilung mit weiteren Maßnahmen: ab 91 Euro (= 169,40 Euro) Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Gebühren lediglich um die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit handelt. Kosten für Seminare, MPU, etc. fallen gesondert bei der jeweiligen Stelle an. Bar/EC
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Voraussetzungen
• Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz. • Die festgesetze Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis ist abgelaufen • Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Sie müssen die Fahrerlaubnis beantragen. • Nachdem Sie den Antrage gestellt haben, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. • Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen. • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Auch ist es erforderlich bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln. Auch bei der Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr fordern wir ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollten Sie sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Gut zu wissen
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Hinweis Haben Sie den Führerschein im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, müssen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück. • Entziehung der Fahrerlaubnis: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist stellen. • Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie jederzeit stellen. Beantragung • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift) • Antragsfristen beachten
Wie stehen die Gebühren in Mainz im Vergleich?
| Mainz | 78,40 € / 51,00 € / 129,40 € / 91,00 € |
| Rheinland-Pfalz | 13,00 € – 169,40 € |
| Deutschland (10.008 Städte) | 4,85 € – 256,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz erledigen?
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz online?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Mainz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.