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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Mainz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Mainz bei: Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) · Mainz — Gebühr laut amtlicher Angabe: 78,40 € / 51,00 € / 129,40 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Mainz

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) · Mainz

Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz

Mo, Fr 08:00-12:00 · Di 08:00-15:00 · Do 08:00-12:00,13:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

06131 122424

fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Bei Antragstellung • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 78,40 Euro Bei Erteilung zusätzlich • Neuerteilung ohne weitere Maßnahme: ab 51 Euro (= 129,40 Euro) • Neuerteilung mit weiteren Maßnahmen: ab 91 Euro (= 169,40 Euro) Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Gebühren lediglich um die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit handelt. Kosten für Seminare, MPU, etc. fallen gesondert bei der jeweiligen Stelle an. Bar/EC

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Voraussetzungen

• Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz. • Die festgesetze Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis ist abgelaufen • Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Sie müssen die Fahrerlaubnis beantragen. • Nachdem Sie den Antrage gestellt haben, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. • Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen. • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Auch ist es erforderlich bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln. Auch bei der Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr fordern wir ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollten Sie sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

Gut zu wissen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Hinweis Haben Sie den Führerschein im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, müssen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück. • Entziehung der Fahrerlaubnis: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist stellen. • Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie jederzeit stellen. Beantragung • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift) • Antragsfristen beachten

Wie stehen die Gebühren in Mainz im Vergleich?

Mainz78,40 € / 51,00 € / 129,40 € / 91,00 €
Rheinland-Pfalz13,00 € – 169,40 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Bei Antragstellung • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 78,40 Euro Bei … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz erledigen?
Zuständig ist: Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) · Mainz, Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mainz online?
Ja — Mainz bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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