Bewohnerparkausweis beantragen in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Marburg
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg
Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt
06421 201-3636
stadtbuero@marburg-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. Bewohnerparkausweis für 6 Monate 60 Euro Bewohnerparkausweis für 12 Monate 120 Euro Bewohnerparkausweis für 24 Monate 240 Euro Neuausstellung bei Verlust oder Änderung 25 Euro Marburg/Pass-Inhaber*innen, welche mit Hauptwohnung in einem Bewohnerparkgebiet wohnhaft sind, werden auf Antrag die Gebühren für das Bewohner*innen-Parken auf die Hälfte ermäßigt. Der Antrag auf Gebührenerstattung für Marburg/Pass-Inhaber*innen ist formlos an den Fachdienst 50 Soziale Leistungen zu richten. Gerne per E-Mail an marburgpass@marburg-stadt.de. Zur Erstattung der entsprechenden Gebühr hat der Antrag folgende Angaben zu enthalten: Name, Vorname, Adresse, Nr. Marburg/Pass, die Bankverbindung des Antragstellenden und als Nachweis die Gebührenrechnung (Rechnung als PDF Anhang zur Mail)
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können . Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können: • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet, • die Wohnung wird selbst bewohnt und • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde). Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
So läuft es ab
• Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Gut zu wissen
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden. Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. Allgemeine Informationen aktuell: Zum 18.09.2025 ist die neue Bewohnerparken-Satzung der Stadt Marburg in Kraft getreten mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten und neuen Gebühren. Bitte beachten Sie: 1. Ist Ihr Parkausweis abgelaufen, müssen Sie im Online-Dienst z.Zt. den Antrag "Bewohnerparkausweis beantragen" auswählen. 2. Bei Verlust eines bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren Onlinedienst. 3. Bei Veränderung (Kennzeichenwechsel) des bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren Onlinedienst. 4.
Wie stehen die Gebühren in Marburg im Vergleich?
| Marburg | 60,00 € / 120,00 € / 240,00 € / 25,00 € |
| Hessen | 5,00 € – 240,00 € |
| Deutschland (7.161 Städte) | 0,30 € – 390,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Marburg?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Marburg erledigen?
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Marburg online?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Marburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.