Personalausweis beantragen in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Marburg
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg
Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt
06421 201-3636
stadtbuero@marburg-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 46,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig 27,60 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis 13,00 Euro Zusatzgebühr, wenn eine Ausweisermächtigung bei der zuständigen Behörde einzuholen ist bzw. bei Antragstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten 30,00 Euro Zusatzgebühr, wenn die Ausstellung für Deutsche mit einem Wohnsitz im Ausland erfolgt Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Gebührenfrei ist: • die erstmalige Änderung der Transport-PIN in die 6-stellige PIN bei Abholung sowie die nachträgliche Änderung der PIN (z.B. PIN vergessen) • das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres • das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion • das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall • das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
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Gebühr jetzt berechnenBenötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Voraussetzungen
• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich. Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die Beantragung kann jedoch schon in den 3 Monaten vor dem 16. Geburtstag erfolgen. Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit. Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Das Beantragen des Personalausweises dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Ausweises und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro dauern in der Regel 2 bis 3 Wochen. Ob der Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden. In Ausnahmefällen können vorläufige Personalausweise sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich.
Gut zu wissen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
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Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Marburg?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Marburg erledigen?
Geht „Personalausweis beantragen“ in Marburg online?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Marburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.