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Wohngeld beantragen in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Marburg bei: Fachdienst 55 - Wohnungswesen · Marburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Marburg

Fachdienst 55 - Wohnungswesen · Marburg

Pilgrimstein 35 A, 35037 Marburg, Universitätsstadt

06421 201-5555

wohngeld@marburg-stadt.de

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Voraussetzungen

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. Allgemeine Informationen Einen Antrag auf Wohngeld können Sie online, per E-Mail oder per Post stellen. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Die Antragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge senden Sie bitte zusammen mit den notwendigen Belegen (Verdienstnachweis, Mietbescheinigung usw.) per Post an: Fachdienst Wohnungswesen Pilgrimstein 35A 35037 Marburg Falls Sie uns Originale zusenden, werden wir Ihnen diese nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück senden. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen, wenn es sich um Originale handelt. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter folgender E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de Örtliche Zuständigkeit: Wir sind zuständig für Bürger*innen, die in der Stadt Marburg wohnen. Interessent*innen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wenden sich bitte an https://www.marburg-biedenkopf.de . Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Marburg erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 55 - Wohnungswesen · Marburg, Pilgrimstein 35 A, 35037 Marburg, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Marburg online?
Für Marburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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