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Kirchenaustritt erklären in Meißen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Meißen bei: Standesamt · Meißen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Meißen

Standesamt · Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

Mo, Mi-Fr 09:00-12:00 · Di 09:00-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

03521 467 225

Standesamt@stadt-meissen.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Bei Kindern ab 14 Jahren zusätzlich: eine formlose Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten zur Kostenübernahme sowie die Ausweiskopie dieses Sorgeberechtigten Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen

• Sie müssen zum Zeitpunkt der Austrittserklärung geschäftsfähig sein. • Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. • In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein. • Für Kinder unter 14 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter nach § 1629 BGB die Willenserklärung ab. • Bei Kindern ab 12 Jahren ist die persönliche Einwilligung des Kindes erforderlich. Das bedeutet, das Kind muss zum Termin für die Austrittserklärung anwesend sein. • Kinder ab 14 Jahren können den Kirchaustritt auch allein erklären.

So läuft es ab

Sie geben Ihre Erklärung über den Kirchenaustritt höchstpersönlich gegenüber einem Standesbeamten ab. • Der Standesbeamte prüft die Vollständigkeit Ihrer Personenangaben und verschafft sich Gewissheit über Ihre Erklärungsberechtigung. • Anschließend fertigt der Standesbeamte über Ihre Austrittserklärung eine Niederschrift an und liest Ihnen diese vor. • Die Niederschrift muss nun von Ihnen vor Ort genehmigt und unterschrieben werden. • Der Standesbeamte beurkundet danach die Niederschrift durch seine Unterschrift. • Die Erklärung über den Kirchenaustritt wird mit Unterzeichnung der Niederschrift beziehungsweise mit ihrem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. • Der Standesbeamte teilt den Kirchenaustritt unter Angabe des Datums der Wirksamkeit des Kirchenaustritts der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde sowie der betroffenen Religionsgemeinschaft mit. • Zum Nachweis über den Kirchenaustritt stellt der Standesbeamte Ihnen auf Wunsch eine gebührenpflichtige Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus. Tipp: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Hinweis: Das Ausfüllen eines Onlineformulars führt nicht zu einer wirksamen Kirchenaustrittserklärung.

Gut zu wissen

Sie haben jederzeit das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft (zum Beispiel Kirche, Religionsgesellschaft, Weltanschauungsgemeinschaft), die im Freistaat Sachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, auszutreten. Wenn Sie freiwillig aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie entweder • eine entsprechende Willenserklärung persönlich zur Niederschrift gegenüber einem Standesbeamten abgeben oder • eine öffentlich beglaubigte Willenserklärung nach § 129 BGB an das zuständige Standesamt übersenden Beurkundung im Standesamt: Sie können die Erklärung gegenüber jedem Standesamt abgeben, wirksam wird die Erklärung aber erst, wenn sie dem Standesamt zugeht, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Daher ist es sinnvoll, gleich das Wohnsitz-Standesamt aufzusuchen. Gibt es keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes oder Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Beurkundung durch einen Notar: Sie können Ihren Kirchenaustritt bei einem Notar beurkunden lassen und dem Standesamt die notariell beurkundete Erklärung zusenden. Diese Erklärung wird mit Posteingang beim zuständigen Standesamt wirksam.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Meißen erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Meißen, Markt 1, 01662 Meißen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Meißen online?
Für Meißen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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