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Scheidung einreichen in Merseburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Merseburg bei: Amtsgericht Merseburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Merseburg

Amtsgericht Merseburg

Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg

03461 2810

ag-mer@justiz.sachsen-anhalt.de

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Benötigte Unterlagen

In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden: • Ihr Lichtbildausweis • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • ggfs. die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Scheidung Ihrer Ehe ist, dass diese gescheitert ist. Die Ehe ist dann gescheitert, wenn Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass Sie und Ihr Ehepartner diese wiederherstellen. Dies ist laut Gesetz unwiderlegbar zu vermuten, wenn Sie und Ihr Ehepartner seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Zudem wird eine Ehe als gescheitert betrachtet, wenn Sie und Ihr Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und Sie beide die Scheidung beantragen oder Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt. Leben Sie und Ihr Ehepartner weniger als drei Jahre getrennt und stimmt Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zu, haben Sie darzulegen und zu beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht kann die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen, die in der Person Ihres Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

So läuft es ab

Der Scheidungsantrag muss, meist nach der Trennungszeit von mindestens einem Jahr, von Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. • Anschließend stellt das Gericht den Antrag der Scheidungsgegnerin bzw. dem Scheidungsgegner zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang. • In der Regel ist im Scheidungsverbund auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, d. h. die gerechte Aufteilung der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung. Hierzu wird das Amtsgericht Sie und Ihren Ehegatten von Amts wegen zur Mitteilung ihrer Versorgungsträger auffordern und sodann die Versorgungsträger um Auskunft über die von Ihnen und Ihrem Ehegatten in der Ehezeit jeweils erworbenen Anrechte bitten. • Von Ihnen und Ihrem Ehegatten können darüber hinaus auch weitere Folgesachen im Scheidungsverbund anhängig gemacht werden, z. B. die Folgesachen Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt. • Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag werden Sie und Ihr Ehegatte in der Regel zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich angehört. • Sofern die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Scheidung der Ehe durch Beschluss aussprechen.

Bearbeitungsdauer

Wegen des vorgegeben Verfahrensablaufs mindestens 3 Monate, vom Einzelfall abhängig

Gut zu wissen

Um Ihre bestehende Ehe beenden zu können, müssen Sie die Scheidung vor dem Familiengericht beantragen. Dabei müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang. Das Familiengericht spricht die Scheidung aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem einvernehmlichen Scheidungsantrag beider Ehepartner oder der Zustimmung der Antragsgegnerin bzw. des Antragsgegners zur Scheidung wird das Amtsgericht, sofern das sogenannte Trennungsjahr durchlebt wurde, die Ehe scheiden. Bei streitigen Verfahren entscheidet das Gericht im Sinne des Gesetzes anhand der im Einzelfall vorliegenden Sachlage.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Merseburg erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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