Amtliche Beglaubigung in Minden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Minden
Bürgerbüro · Minden
Besucheranschrift: Stadthaus am Großen Domhof (Erdgeschoss), Großer Domhof 2, 32423 Minden
+49 571 89-888
buergerbuero@minden.de
Gebühren (amtlich)
Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Wenn wir für Sie kopieren (inklusive Kopiergebühr): 20 € pro Dokument 3,50 € pro Unterschrift Das kürzen der vorgelegten Dokumente oder eine Anfertigung einer doppelseitigen Kopie um Gebühren zu sparen ist nicht möglich. Die Dokumente sind vollständig zu beglaubigen. Auf Antrag kann bei Vorliegen von Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden, hierbei kommt es auf die Menge der zu beglaubigenden Dokumente und dem damit verbundenen Zeitaufwand an. Geeignete Nachweise über die Bedürftigkeit (z. B. aktueller Bescheid über den Bezug von Bürgergeld) sind vorzulegen.
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Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Beglaubigung von Schriftstücken und Zeugnissen Bei einer amtlichen Beglaubigung wird mit Siegel und Unterschrift bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen. Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen: Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein. Das Original muss in deutscher Sprache erstellt sein. Das Originaldokument muss unverändert sein. Bei Unterschriftenbeglaubigungen MUSS die Unterschrift vor Ort geleistet werden! Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Ausländische Urkunden können wir grundsätzlich beglaubigen, hierzu muss folgendes beachtet werden: das Original ist vorzulegen Das Dokument muss von einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt worden sein. Die Beglaubigung muss für eine deutsche Behörde bestimmt sein. Beachten Sie, dass nur die Übersetzung beglaubigt wird. Sollten Sie das Zeugnis ohne Übersetzung beglaubigt haben wollen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
So läuft es ab
Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Sie können persönlich vorsprechen bzw. eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung beauftragen. In jedem Fall müssen die zu beglaubigenden Dokumente im Original vorgelegt werden!
Wie stehen die Gebühren in Minden im Vergleich?
| Minden | 20,00 € / 3,50 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,40 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Minden?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Minden erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Minden online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Minden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.