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Amtliche Beglaubigung in Mönchengladbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Mönchengladbach bei: Bezirksverwaltungsstelle Nord · Mönchengladbach. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Mönchengladbach

Bezirksverwaltungsstelle Nord · Mönchengladbach

Albertusstraße 17, 41061 Mönchengladbach

02161 25-53202

Bezirksverwaltungsstelle Ost · Mönchengladbach

Liebfrauenstraße 52, 41066 Mönchengladbach

02161 25-7502

Bezirksverwaltungsstelle Süd · Mönchengladbach

Stresemannstraße 64, 41236 Mönchengladbach

02161 25-8072

Bezirksverwaltungsstelle West · Mönchengladbach

Plektrudisstraße 25 - 27, 41179 Mönchengladbach

02161 25-7102

Gebühren (amtlich)

• Beglaubigung von Unterschriften: je Unterschrift 2,50 € • Beglaubigung von Schriftstücken mit oder ohne Unterschrift: je Seite 2,50 € • Beglaubigung von mehrseitigen Zeugnissen: insgesamt 2,50 € Hinweis: Mönchengladbacher Schulen beglaubigen Ablichtungen ihrer Schulzeugnisse kostenfrei.

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Benötigte Unterlagen

• Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken werden von den Bezirksverwaltungsstellen beglaubigt, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist bzw. die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Eine Beglaubigung ist nicht möglich, wenn durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z. B. von Personenstandsurkunden durch die Standesämter). • In manchen Fällen, z.B. wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. • Unterschriften können von den Bezirksverwaltungsstellen beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück einer Behörde vorzulegen ist oder wenn die Beglaubigung der Unterschrift aufgrund einer Rechtsvorschrift erforderlich ist. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters geleistet wird. • In- und ausländische Rentenversicherungsträger benötigen gelegentlich Bescheinigungen, dass Rentenbezieher noch leben ( Lebensbescheinigung ). Mit einer (einfachen) Meldebescheinigung wird bescheinigt, dass eine Person im Melderegister gespeichert ist und dort mit dem Personenstatus „lebend“ geführt wird. Von daher sollten Rentenversicherungsträger im Regelfall eine (einfache) Meldebescheinigung akzeptieren. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei dem anfragenden Rentenversicherungsträger. Allerdings akzeptieren ausländische Rentenversicherungsträger die Meldebescheinigung gelegentlich nicht. Es wird hier oftmals eine Bestätigung auf besonderen Vordrucken oder von zusätzlichen Daten, die über die Daten einer Meldebescheinigung hinausgehen, verlangt. Diese Vordrucke können durch den Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen kann eine Bestätigung aber durch das Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Lürriper Straße 52, 41065 Mönchengladbach, erfolgen.

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Beglaubigung von Unterschriften: je Unterschrift 2,50 € • Beglaubigung von Schriftstücken mit oder ohne Unterschrift: je Seite 2,50 € • Beglaubigung von mehrseitigen Zeugnissen: insgesamt 2,50 € Hinweis: Mönchengladbacher Schulen beglaubigen Ablichtungen … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach erledigen?
Zuständig ist: Bezirksverwaltungsstelle Nord · Mönchengladbach, Albertusstraße 17, 41061 Mönchengladbach. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach online?
Für Mönchengladbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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