Amtliche Beglaubigung in Mönchengladbach: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Mönchengladbach
Bezirksverwaltungsstelle Nord · Mönchengladbach
Albertusstraße 17, 41061 Mönchengladbach
02161 25-53202
Bezirksverwaltungsstelle Ost · Mönchengladbach
Liebfrauenstraße 52, 41066 Mönchengladbach
02161 25-7502
Bezirksverwaltungsstelle Süd · Mönchengladbach
Stresemannstraße 64, 41236 Mönchengladbach
02161 25-8072
Bezirksverwaltungsstelle West · Mönchengladbach
Plektrudisstraße 25 - 27, 41179 Mönchengladbach
02161 25-7102
Gebühren (amtlich)
• Beglaubigung von Unterschriften: je Unterschrift 2,50 € • Beglaubigung von Schriftstücken mit oder ohne Unterschrift: je Seite 2,50 € • Beglaubigung von mehrseitigen Zeugnissen: insgesamt 2,50 € Hinweis: Mönchengladbacher Schulen beglaubigen Ablichtungen ihrer Schulzeugnisse kostenfrei.
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• Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken werden von den Bezirksverwaltungsstellen beglaubigt, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist bzw. die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Eine Beglaubigung ist nicht möglich, wenn durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z. B. von Personenstandsurkunden durch die Standesämter). • In manchen Fällen, z.B. wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. • Unterschriften können von den Bezirksverwaltungsstellen beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück einer Behörde vorzulegen ist oder wenn die Beglaubigung der Unterschrift aufgrund einer Rechtsvorschrift erforderlich ist. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. • Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters geleistet wird. • In- und ausländische Rentenversicherungsträger benötigen gelegentlich Bescheinigungen, dass Rentenbezieher noch leben ( Lebensbescheinigung ). Mit einer (einfachen) Meldebescheinigung wird bescheinigt, dass eine Person im Melderegister gespeichert ist und dort mit dem Personenstatus „lebend“ geführt wird. Von daher sollten Rentenversicherungsträger im Regelfall eine (einfache) Meldebescheinigung akzeptieren. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei dem anfragenden Rentenversicherungsträger. Allerdings akzeptieren ausländische Rentenversicherungsträger die Meldebescheinigung gelegentlich nicht. Es wird hier oftmals eine Bestätigung auf besonderen Vordrucken oder von zusätzlichen Daten, die über die Daten einer Meldebescheinigung hinausgehen, verlangt. Diese Vordrucke können durch den Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen kann eine Bestätigung aber durch das Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Lürriper Straße 52, 41065 Mönchengladbach, erfolgen.
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Mönchengladbach online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Mönchengladbach:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.