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Amtliche Beglaubigung in Moers: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Moers bei: Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers — Gebühr laut amtlicher Angabe: 4,20 € / 2,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Moers kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers

Rathausplatz 1, 47441 Moers

Mo-Fr 08:00-13:00, Mo-Mi 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0 28 41 / 201-648

Buergerservice@Moers.de

51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften · Wesel

Philipp-Reis-Straße 7-9, 46485 Wesel

Gebühren (amtlich)

• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Beglaubigungen von Schriftstücken 4,20 € pro Seite Beglaubigungen von Zeugnissen der weiterführenden Schulen 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften 2,50 € pro Unterschrift

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Beim Jugendamt können nachfolgend aufgeführte Erklärungen beurkundet werden: • Vaterschaftsanerkennung • Unterhaltsverpflichtungs- und Abänderungsurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat • Sorgeerklärung Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson. Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt. Terminvergabe online Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist ( § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ). Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Nicht beglaubigt werden unter anderem: • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern • Führerscheine, Nationalpässe, Reisepässe und Personalausweise Hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten. • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.) • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus. Für Schriftstücke in anderen Sprachen ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzenden für die jeweilige Sprache beizufügen. Die Übersetzung kann im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie der Originalübersetzung beigefügt werden. Öffentlich ermächtigte Übersetzende werden in Deutschland zumeist von Gerichten bestellt. Auch ein „staatlich geprüfte Übesetzender“ muss zusätzlich öffentlich ermächtigt sein.

Wie stehen die Gebühren in Moers im Vergleich?

Moers4,20 € / 2,50 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Moers?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Beglaubigungen von Schriftstücken 4,20 € pro Seite Beglaubigungen von Zeugnissen der weiterführenden Schulen 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften 2,50 € pro Unterschrift
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Moers erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Moers online?
Für Moers ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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