Amtliche Beglaubigung in Moers: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Moers kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers
Rathausplatz 1, 47441 Moers
Mo-Fr 08:00-13:00, Mo-Mi 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0 28 41 / 201-648
Buergerservice@Moers.de
51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften · Wesel
Philipp-Reis-Straße 7-9, 46485 Wesel
Gebühren (amtlich)
• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Beglaubigungen von Schriftstücken 4,20 € pro Seite Beglaubigungen von Zeugnissen der weiterführenden Schulen 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften 2,50 € pro Unterschrift
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Beim Jugendamt können nachfolgend aufgeführte Erklärungen beurkundet werden: • Vaterschaftsanerkennung • Unterhaltsverpflichtungs- und Abänderungsurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat • Sorgeerklärung Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson. Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt. Terminvergabe online Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist ( § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ). Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Nicht beglaubigt werden unter anderem: • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern • Führerscheine, Nationalpässe, Reisepässe und Personalausweise Hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten. • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.) • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus. Für Schriftstücke in anderen Sprachen ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzenden für die jeweilige Sprache beizufügen. Die Übersetzung kann im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie der Originalübersetzung beigefügt werden. Öffentlich ermächtigte Übersetzende werden in Deutschland zumeist von Gerichten bestellt. Auch ein „staatlich geprüfte Übesetzender“ muss zusätzlich öffentlich ermächtigt sein.
Wie stehen die Gebühren in Moers im Vergleich?
| Moers | 4,20 € / 2,50 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,40 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Moers?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Moers erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Moers online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Moers:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.