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Nebenwohnsitz anmelden in Moers: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Moers bei: Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Moers

Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers

Rathausplatz 1, 47441 Moers

Mo-Fr 08:00-13:00, Mo-Mi 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0 28 41 / 201-648

Buergerservice@Moers.de

Gebühren (amtlich)

• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: keine

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Terminvergabe online Anmeldung Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerservice der Stadt Moers anmelden. Was wird benötigt? • Standesamtliche Urkunde • Personalausweis oder Reisepass • bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass Wichtig: Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden (§ 21 BMG Absatz 2). Melden Sie sich in Moers mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig. Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie dieser bevollmächtigten Person das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die standesamtliche Urkunde und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Sofern die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail vorgenommen wird, benötigt der Bürgerservice der Stadt Moers eine Kopie der standesamtlichen Urkunde, des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (Meldeschein). Abmeldung Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde möglich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Moers?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: keine
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Moers erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen · Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Moers online?
Für Moers ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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