Scheidung einreichen in Moers: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Moers
Fachgruppe - Standesamt · Moers
Rathausplatz 1, 47441 Moers
Mo-Fr 08:00-13:00, Mo-Mi 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)
Standesamt@Moers.de
Gebühren (amtlich)
• Weiterleitung Ihres Antrages durch das Standesamt an das Oberlandesgericht: 75,00€
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antragsformular • zum Nachweis der Eheschließung: • Heiratsurkunde oder • Familienbuchauszug oder • Heiratsregisterauszug der geschiedenen Ehe im Original • vollständige Ausfertigung oder vom Gericht des betreffenden Staates erteilte beglaubigte Abschrift der ausländischen Scheidung • bei behördlicher Scheidung: • Scheidungsurkunde oder • Scheidungsregisterauszug im Original • Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Scheidung, zum Beispiel durch einen Gerichtsstempel • bei Ländern, in denen zur Wirksamkeit der Scheidung eine Registereintragung erforderlich ist: Nachweis über die Registereintragung • von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Deutschland angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke • Bescheinigung über Ihr Einkommen • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht • Kopie Ihres gültigen Reisepasses Bei allen ausländischen Urkunden müssen folgende Angaben von der deutschen Botschaft im Scheidungsland oder einer dazu bestimmten dortigen Behörde bestätigt worden sein: • Echtheit der Unterschrift und • Befugnis der ausstellenden Person Für Urkunden aus Ländern, deren Urkundswesen laut Auswärtigem Amt schwere Mängel aufweisen, gelten besondere Richtlinien.
Voraussetzungen
Wenn eine Ehe in einem anderen Land geschieden wurde, gilt die Scheidung grundsätzlich zunächst nur dort. Soll die Scheidung in Deutschland anerkannt werden, können Sie dies beantragen. Wenn Ihre Ehe nach dem 01.03.2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) geschieden wurde, müssen Sie die Anerkennung in der Regel nicht beantragen. Das gilt nicht für Dänemark. Sie müssen außerdem kein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung beantragen, wenn bei dieser • beide Eheleute die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, in dem die Scheidung erfolgte, und • keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise deutsche Staatsangehörige war. E-Mail: eheschliessungen@moers.de Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Urteile oder vergleichbare Staatsakte unmittelbare Rechtswirkung nur auf dem Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Dies gilt auch für die Entscheidungen in Ehe- und Familiensachen. Soll daher eine im Ausland ausgesprochene Ehescheidung auch in der Bundesrepublik Deutschland Wirkung entfalten, so bedarf es gegebenenfalls der förmlichen Anerkennung. Zur Notwendigkeit der Durchführung eines Anerkennungsverfahrens, zum Ablauf des Verfahrens und insbesondere zu den vorzulegenden Urkunden finden Sie Informationen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf . Für weitere Informationen können Sie sich gerne persönlich an die Standesbeamten Ihres Wohnsitzes wenden, damit Ihnen die entsprechende Auskunft gegeben werden kann.
Gut zu wissen
Anerkennung einer ausländischen Scheidung beantragen
Wie stehen die Gebühren in Moers im Vergleich?
| Moers | 75,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,00 € – 75,00 € |
| Deutschland (6.816 Städte) | 6,00 € – 75,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Scheidung einreichen“ in Moers?
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Moers erledigen?
Geht „Scheidung einreichen“ in Moers online?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Weitere Behördengänge in Moers:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Scheidung einreichen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.