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Nebenwohnsitz anmelden in Mühlheim am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Mühlheim am Main bei: Stadt Mühlheim am Main - Zentraler Bürger-Service.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Mühlheim am Main

Stadt Mühlheim am Main - Zentraler Bürger-Service

Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main

Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 6108 601-999

buergerservice@stadt-muehlheim.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird. Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird. Voraussetzung: Hauptwohnsitz liegt in Deutschland (einzig gemeldeter Wohnsitz in Deutschland ist immer auch Hauptwohnsitz, jeder weitere Wohnsitz ist Nebenwohnsitz).

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Hinweis zur Meldepflicht: Personen ab dem 16. Lebensjahr üben die Meldepflicht selbst aus. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Mühlheim am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Mühlheim am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Mühlheim am Main - Zentraler Bürger-Service, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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