Amtliche Beglaubigung in Neu Wulmstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Neu Wulmstorf
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice · Neu Wulmstorf
Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf
Mo-Mi 08:00-12:15 · Do 08:00-12:15,14:00-18:00 · Fr 08:00-12:15 · Sa-So geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 40 70078-0
buergerservice@neu-wulmstorf.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen von Dokumenten • die der Landkreis Harburg selbst hergestellt hat, je Seite 4,00 € • in anderen Fällen je Seite 6,00 EUR Kopien der zu beglaubigenden Dokumente können Sie im BürgerService zum Preis von 0,60 EUR je Seite (schwarz-weiß) bzw. 1,30 EUR je Seite (Farbkopie) anfertigen lassen. Die Beglaubigung von Schulzeugnissen ist gebührenfrei ; es müssen hier nur die Kopien bezahlt werden, sofern sie nicht mitgebracht werden. Für die erste Kopie vom Original fallen Gebühren in Höhe von 6,00 € an, für jede weitere Kopie vom diesem Original 4,00 €. erstes Beispiel: Abschlusszeugnis 10 Klasse (Original) Zwei Kopien des Abschlusszeugnisses kosten 10,00 €. (erste Kopie 6,00 € und zweite Kopie 4,00 €) zweites Beispiel: Abschlusszeugnis 10 Klasse (Original) und Ausbildungszeugnis (Original) Je Kopie sind 6,00 € zu zahlen, insgesamt 12,00 €. Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei!
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • Originale der zu beglaubigenden Dokumente • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Voraussetzungen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide. Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten), • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt), • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist, • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann, Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen.
Gut zu wissen
Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Neu Wulmstorf?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Neu Wulmstorf erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Neu Wulmstorf online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Neu Wulmstorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.