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Amtliche Beglaubigung in Neukirchen-Vluyn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Neukirchen-Vluyn bei: Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Neukirchen-Vluyn

Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn

Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn

02845 391-291

buergerbuero@neukirchen-vluyn.de

Gebühren (amtlich)

• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: 3,75 € (je Schriftstück) 2,00 € (je Unterschrift) Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten werden gebührenfrei durchgeführt.

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Benötigte Unterlagen

Beglaubigung von Schriftstücken Sie können im Bürgerbüro Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse oder Arbeitszeugnisse. Dabei wird das Original mit der vorgelegten Kopie verglichen, wobei jede Seite einzeln kopiert sein muss. Sollten Sie keine Kopien mitbringen, können diese auch im Bürgerbüro gegen Gebühr gefertigt werden. Wichtig : Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus. Für Schriftstücke in anderen Sprachen ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzenden für die jeweilige Sprache beizufügen. Die Übersetzung kann im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie der Originalübersetzung beigefügt werden. Beglaubigung von Unterschriften Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB). Wird eine Unterschriftsbeglaubigung für private Zwecke benötigt, kann diese Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Zur Beglaubigung der Unterschrift leisten Sie diese persönlich vor einem Mitarbeitenden des Bürgerbüros. Beglaubigung von Personenstandsurkunden Personenstandsurkunden (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden) werden ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt, die diese Dokumente ausgestellt haben.

Gut zu wissen

Ausdrucke elektronischer Dokumente Beglaubigung

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Neukirchen-Vluyn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: 3,75 € (je Schriftstück) 2,00 € (je Unterschrift) Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten werden gebührenfrei durchgeführt.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Neukirchen-Vluyn erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Neukirchen-Vluyn online?
Für Neukirchen-Vluyn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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