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Eheschließung anmelden in Neuss: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Neuss bei: Eheschließungen und sonstige Beurkundungen · Neuss. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Neuss

Eheschließungen und sonstige Beurkundungen · Neuss

Markt 2, 41460 Neuss

Mo-Mi 08:00-16:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

+49 2131 90-01

standesamt@stadt.neuss.de

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Benötigte Unterlagen

• Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis oder Nutzung einer ID-Funktion • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis • bei Geburt der Eheleute in Deutschland: • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte • bei Geburt der Eheleute im Ausland: • Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung • war ein Ehepartner schon einmal verheiratet: • beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen, zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile, mit Echtheitsnachweis (Apostille oder Legalisation) • vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk") • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts • hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet: • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer • im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Hinweise: • Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. • Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig. Seit 01.07.1998 ist der Begriff des Aufgebotes weggefallen. An seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten. Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so wird weiterhin die Ehefähigkeit geprüft, um etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Bei vorliegender Ehefähigkeit, wird die Anmeldung vorgenommen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten .

Gut zu wissen

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Häufige Fragen

Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Neuss erledigen?
Zuständig ist: Eheschließungen und sonstige Beurkundungen · Neuss, Markt 2, 41460 Neuss. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Neuss online?
Für Neuss ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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