Unterhaltsvorschuss beantragen in Neustrelitz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Neustrelitz kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft - Unterhaltsangelegenheiten · Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
+49 395 57087-5163
uvg@lk-seenplatte.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Kosten an. Die Beantragung ist kostenfrei.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antragsformular • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich: • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils • Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: • Ausweis • gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel • Unterhaltstitel: • aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss • bei Trennung einer Ehe: • Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens • bei unverheirateten Elternpaaren: • Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung • Einkommensnachweise über: • Kindergeld • gegebenenfalls Halbwaisenrente • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen • gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschusskassen • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise. Alle Unterlagen (bis auf den Unterhaltstitel) in Kopie: • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers • bei Ausländern: gegenwärtiger Aufenthaltstitel • Mede-/Lebensbescheinigung vom Einwohnermeldeamt • Geburtsurkunde des Kindes • Vaterschaftsanerkennung • Unterhaltstitel • Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben • Scheidungsurteil • gerichtliche Anordnung über die Unterbringung des Ehepartners für längere Zeit in einer Anstalt • Sterbeurkunde des anderen Elternteils • Bescheid über Halbwaisenrente • Nachweis über laufende Unterhaltszahlungen • vollständiger SGB-II Bescheid (falls Kind mindestens 12 Jahre alt) • Schulbescheinung (falls Kind mindestens 15 Jahre alt) • Einkommensnachweise des Kindes (falls es sich in der Ausbildung befindet)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein: • Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt und folgende Bedingungen werden erfüllt: • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt. • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. • Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie mit Ihrem Kind zwar im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind: • Der gemeinsame Wohnsitz liegt in einem Staat der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz. • Der alleinerziehende Elternteil verfügt über einen Wohnsitz in Deutschland. • Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind. • Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben. • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln. • Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt und folgende Bedingungen werden erfüllt: • Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld. • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden. • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld. • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt. • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. • Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie mit Ihrem Kind zwar im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind: • Der gemeinsame Wohnsitz liegt in einem Staat der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz. • Der alleinerziehende Elternteil verfügt über einen Wohnsitz in Deutschland. • Sie sind alleinerziehend.
Gut zu wissen
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge. Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025): • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Neustrelitz erledigen?
Geht „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Neustrelitz online?
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Weitere Behördengänge in Neustrelitz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Unterhaltsvorschuss beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.