Waffenbesitzkarte beantragen in Neuwied: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Neuwied
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde
Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied
02631 803-0
poststelle@kreis-neuwied.de
Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten
Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied
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• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Bescheinigung des Schießsportverbands • Sachkundenachweis • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)
Voraussetzungen
• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (bei großkalibrigen Waffen 21 Jahre). Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist (§ 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG). • Für andere Schusswaffen beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und andere als die in § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG genannten (kleinkalibrigen) Schusswaffen erwerben wollen, werden Sie von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über Ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken. • Sie müssen nachweisen, dass Sie seit mindestens zwölf Monaten Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein sind und den Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig betrieben haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18 Mal innerhalb eines Jahres). • Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens ein Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw.
So läuft es ab
Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Waffenbehörde stellt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Gut zu wissen
Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) zu erwerben. Andere Waffenarten können nur mit der „grünen“ Waffenbesitzkarte erworben werden (siehe "Verwandte Themen"). Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um eine gelbe Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie • das entsprechende Alter haben sowie • Ihre mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein und • ein regelmäßiges Schießen nachweisen, • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und • persönliche Eignung besitzen, • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Neuwied erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Weitere Behördengänge in Neuwied:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Waffenbesitzkarte beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.