Kirchenaustritt erklären in Oberursel (Taunus): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Oberursel (Taunus)
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Mo-Fr 08:00-12:00, Do 13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
06171 502-123
einwohnerbuero@oberursel.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsSo läuft es ab
• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Wie stehen die Gebühren in Oberursel (Taunus) im Vergleich?
| Oberursel (Taunus) | 30,00 € |
| Hessen | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Oberursel (Taunus)?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Oberursel (Taunus) erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Oberursel (Taunus):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.