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Amtliche Beglaubigung in Oelde: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Oelde bei: Fachdienst Bürgerbüro · Oelde.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Oelde

Fachdienst Bürgerbüro · Oelde

Ratsstiege 1, 59302 Oelde

02522 72-120

buergerbuero@oelde.de

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Benötigte Unterlagen

Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürgerbüro nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist. Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt: • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird; • Beglaubigungen von Personal- oder Reisedokumenten • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind. • Führungszeugnisse • die Beglaubigung von ausländischen Urkunden/Dokumenten mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments, angehangen werden müssen. Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. (zuständig dafür ist): • Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc. (Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat) • Dokumente für private Zwecke, wie z.B. Vollmachten, etc. (Notar) • Gerichtliche Urkunden wie Scheidungsurkunden, etc. (Amts- bzw. Landesgericht) • Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (Gesundheitsamt) Ausgenommen ist außerdem • die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, dessen ursprünglicher Inhalt geändert worden ist (§ 33 Abs. 2 VwVfG NRW)

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Oelde erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst Bürgerbüro · Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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